Der Blindenführhund ist bis dato der einzige Typ Hund, der in der Behinderten Hilfe einen besonderen Status genießt. Er ist als Hilfsmittel für sehbehinderte Menschen gesetzlich anerkannt.
Der Blindenführhund findet heute seine Anerkennung als Hilfsmittel durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen GKV und wird im aktuellen Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis unter der Produktgruppe 99 Verschiedenes, ohne speziellen Anwendungsort/ Zusätze geführt.
Visuell beeinträchtigte Menschen sind in ihrer Mobilität beschränkt. Der Blindenführhund soll diese Beeinträchtigungen kompensieren, seinen Besitzer bspw. gefährliche Situationen Anzeigen und ihm eine Orientierungshilfe im Alltag geben.
Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählen:
-das Anzeigen bzw. Umgehen von Hindernissen
-das Anzeigen von Orientierungspunkten
-das Hinführen zu einem bestimmten Ziel
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